Mahr & Schwebel
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Achtung Änderung!!

Wichtige Änderung zur Umsatzsteuer beim Verkauf von Maschinen ab Juli 2026

Für pauschalierende landwirtschaftliche Betriebe tritt ab dem 1. Juli 2026 eine bedeutende Änderung bei der Umsatzsteuer in Kraft. Künftig müssen beim Verkauf von Maschinen, Geräten und anderem Anlagevermögen 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Die bisherige Praxis, solche Verkäufe mit dem Durchschnittssatz von derzeit 7,8 % zu behandeln, entfällt.

Hintergrund der Neuregelung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Pauschalierung gemäß § 24 UStG ausschließlich für die landwirtschaftliche Urproduktion gilt. Verkäufe von Anlagevermögen – beispielsweise Maschinen – fallen nicht darunter.

Übergangsregelung bis 30. Juni 2026

Bis zum 30. Juni 2026 gilt weiterhin eine Übergangsfrist. Verkäufe, die bis zu diesem Datum erfolgen, können noch mit dem bisherigen Pauschalsatz abgerechnet werden. Dies kann für Betriebe finanziell deutlich vorteilhafter sein.

Bagatellgrenze beachten

Für zusätzliche Umsätze, etwa durch Winterdienst oder kleinere Maschinenverkäufe, besteht weiterhin eine Vereinfachungsregelung bis 4.000 Euro netto pro Kalenderjahr. Liegen die Umsätze darunter, kann in vielen Fällen weiterhin die Pauschalierung angewendet werden.

Unsere Empfehlungen:

  • Prüfen Sie geplante Maschinenverkäufe frühzeitig und ziehen Sie gegebenenfalls einen Verkauf vor dem 1. Juli 2026 in Betracht.

  • Achten Sie ab dem Stichtag auf eine korrekte Rechnungsstellung mit 19 % Umsatzsteuer.

  • Stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater ab, um Liquiditätsengpässe und Nachzahlungen zu vermeiden. 

  • Eine frühzeitige Planung schafft Sicherheit und hilft, steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

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